10. Juni 2020: Ergänzende Verhaltensregeln im Rahmen der COVID-19-Pandemie (gültig ab 8. Juni 2020)
Ergänzende Verhaltensregeln im Rahmen der COVID-19-Pandemie
(gültig ab 8. Juni 2020)
Ergänzend zu den von uns am 9. und 20. April sowie 11. Mai 2020 veröffentlichten
Verhaltensregeln gelten ab 8. Juni folgenden Corona-Regelungen:
Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Wichtig: Es dürfen nur Veranstaltungen mit Sitzplätzen ausgerichtet werden, um den entsprechenden Sicherheitsabstand einhalten zu können. Veranstaltungen mit stehenden Teilnehmern sind nicht erlaubt.
Gruppengrößen sind i.d.R. auf 10 Personen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, z.B. für Angebote von Kindern und Jugendlichen, begrenzt (ausgenommen sind Veranstaltungen im Freien sowie Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen)
Hotels dürfen ab Montag mit einer Auslastung von 80 Prozent statt wie bisher 60 Prozent planen
Besuche in Heimen sind erlaubt sowie dass die Bewohner zeitweise das Heim verlassen dürfen.
Anbieter von touristischen Busreisen dürfen wieder öffnen
Notbetreuung in Familienferienstätten dürfen wieder stattfinden
Kneipen dürfen wieder öffnen
Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils nur von einem Gast und dessen Mitreisenden aus seinem eigenen und aus einem weiteren Hausstand genutzt werden.
Demonstrationen sind unabhängig von Ausnahmegenehmigungen wieder möglich
Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen dürfen mit 50 statt wie bisher 20 Teilnehmern stattfinden.
Hallen- und Spaßbäder dürfen ab Montag, 08. Juni öffnen.
In Spielhallen und Spielbanken dürfen ab Montag wieder Speisen und Getränken verzehrt werden
Ehrenamtliche Mitarbeiter mit Besitz einer Jugendleitercard dürfen Angebote für Kinder und Jugendliche ausrichten
bis 31.8. keine Großveranstaltungen
Theater, Opern, Konzerthäuser, Kulturzentren, Messen, Spezialmärkte (ausgenommen Spezialmärkte mit Eintrittsgeld unter freiem Himmel) und Kinos bleiben weiter geschlossen
Prostitutionsgewerbe bleibt geschlossen
Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sowie Shisha-Bars bleiben geschlossen
Saunen bleiben geschlossen
(gültig ab 8. Juni 2020)
Ergänzend zu den von uns am 9. und 20. April sowie 11. Mai 2020 veröffentlichten
Verhaltensregeln gelten ab 8. Juni folgenden Corona-Regelungen:
Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern sind unter Auflagen wieder erlaubt. Wichtig: Es dürfen nur Veranstaltungen mit Sitzplätzen ausgerichtet werden, um den entsprechenden Sicherheitsabstand einhalten zu können. Veranstaltungen mit stehenden Teilnehmern sind nicht erlaubt.
Gruppengrößen sind i.d.R. auf 10 Personen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, z.B. für Angebote von Kindern und Jugendlichen, begrenzt (ausgenommen sind Veranstaltungen im Freien sowie Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen)
Hotels dürfen ab Montag mit einer Auslastung von 80 Prozent statt wie bisher 60 Prozent planen
Besuche in Heimen sind erlaubt sowie dass die Bewohner zeitweise das Heim verlassen dürfen.
Anbieter von touristischen Busreisen dürfen wieder öffnen
Notbetreuung in Familienferienstätten dürfen wieder stattfinden
Kneipen dürfen wieder öffnen
Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen jeweils nur von einem Gast und dessen Mitreisenden aus seinem eigenen und aus einem weiteren Hausstand genutzt werden.
Demonstrationen sind unabhängig von Ausnahmegenehmigungen wieder möglich
Hochzeiten, Taufen und Beerdigungen dürfen mit 50 statt wie bisher 20 Teilnehmern stattfinden.
Hallen- und Spaßbäder dürfen ab Montag, 08. Juni öffnen.
In Spielhallen und Spielbanken dürfen ab Montag wieder Speisen und Getränken verzehrt werden
Ehrenamtliche Mitarbeiter mit Besitz einer Jugendleitercard dürfen Angebote für Kinder und Jugendliche ausrichten
bis 31.8. keine Großveranstaltungen
Theater, Opern, Konzerthäuser, Kulturzentren, Messen, Spezialmärkte (ausgenommen Spezialmärkte mit Eintrittsgeld unter freiem Himmel) und Kinos bleiben weiter geschlossen
Prostitutionsgewerbe bleibt geschlossen
Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sowie Shisha-Bars bleiben geschlossen
Saunen bleiben geschlossen